Allgemeine Geschäftsbedingungen der Trockpro GmbH
**1. Geltungsbereich der AGB**
1.1 Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Trockpro GmbH (nachfolgend Trockpro GmbH genannt) und ihren Auftraggebern (Kunden).
1.2 Bestimmungen der AGB des Auftraggebers, die diesen AGB entgegenstehen, werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Beauftragung gültige Fassung der AGB der Trockpro GmbH.
**2. Vertragsabschluss**
2.1 Die Angebote der Trockpro GmbH sind bis zur schriftlichen Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber freibleibend und unverbindlich. Sie basieren auf dem erkennbaren Zustand der Sache zum Zeitpunkt der Besichtigung oder nach telefonischen Angaben und sind als Richtpreis anzusehen.
2.2 Hat der Auftraggeber das Angebot der Trockpro GmbH nicht ausdrücklich oder schriftlich angenommen, gilt der Vertrag dennoch als geschlossen, sobald der Auftraggeber die Leistung ohne Widerspruch entgegennimmt oder die Trockpro GmbH die Arbeiten beginnen lässt.
2.3 Das Angebot kann sich bei unvorhergesehenen Leistungen erhöhen, die bei der Besichtigung nicht erkennbar waren. Weitere Erhöhungen können durch Zusatzarbeiten entstehen, z.B. für das Entfernen von Bodenbelägen oder Möbelräumarbeiten.
2.4 Ändern sich die Grundlagen des Preises durch Anordnungen des Auftraggebers oder aufgrund eines erst im Laufe der Ausführung erkennbaren Problemgrades, wird der Preis nach der geänderten Berechnungsgrundlage bestimmt. Bei erheblichen Abweichungen wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
2.5 Durch Auftragserteilung werden die Miet- und Geschäftsbedingungen der Trockpro GmbH als verbindlich anerkannt.
**3. Preise und Zahlungsbedingungen**
3.1 Die im Angebot ausgewiesenen Preise sind drei Monate ab Angebotsdatum gültig und verstehen sich in CHF ohne MwSt. Arbeiten, die nicht im Angebot aufgeführt sind, werden gesondert berechnet.
3.2 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Nichtzahlung erfolgt eine erste Mahnung ohne Mahngebühren, die zweite Mahnung kostet Fr. 20 und die dritte Fr. 40. Danach wird die Forderung einem Inkassobüro übergeben.
3.3 Bei Aufträgen über CHF 10,000.00 sind Zahlungen wie folgt zu leisten: 1/3 als Anzahlung nach Auftragsbestätigung, 1/3 nach Ablauf der Hälfte des Auftragsvolumens und 1/3 mit Vorlage der Schlussrechnung.
3.4 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung der Arbeit, sofern nicht anders vereinbart. Bei größeren Beträgen sind Akontorechnungen möglich.
3.5 Mündliche Preisangaben haben nur dann Gültigkeit, wenn die Trockpro GmbH diese schriftlich bestätigt.
**4. Beizug von Dritten**
4.1 Die Trockpro GmbH kann zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritte, wie Hilfspersonen oder Subunternehmer, beiziehen. Die Haftung für diese Dritten ist innerhalb der gesetzlichen Bedingungen ausgeschlossen.
4.2 Die Trockpro GmbH darf Informationen und Daten an die beauftragten Dritten weitergeben.
**5. Pflichten des Auftraggebers**
5.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Leistungen der Trockpro GmbH nicht durch Auf- und Umräumarbeiten verzögert werden und dass freier Zugang zum Arbeitsplatz gewährt wird.
5.2 Der Auftraggeber muss die Trockpro GmbH rechtzeitig über geltende Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften informieren. Änderungen am Angebotspreis können sich daraus ergeben.
5.3 Der Auftraggeber muss die Trockpro GmbH auf branchenspezifische Sicherheitsvorschriften und technische Besonderheiten hinweisen.
5.4 Der Auftraggeber trägt die Kosten für behördliche Genehmigungen und Versicherungsprämien.
5.5 Die allgemeinen Sicherheitshinweise und Aufstellrichtlinien sind Bestandteil der Mietbedingungen der Trockpro GmbH.
5.6 Der Auftraggeber haftet für unsachgemäße Bedienung, Beschädigungen und unverzüglich zu meldende Störungen. Transportschäden sind sofort zu melden.
5.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das installierte Gerät gegen Verlust und Beschädigung zu sichern und es nur am vereinbarten Einsatzort zu verwenden.
5.8 Der Auftraggeber muss für Strom und Wasser sorgen und feuer- und baupolizeiliche Vorschriften einhalten.
5.9 Der Auftraggeber haftet für Schäden durch Verletzung von Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten.
5.10 Die Trockpro GmbH kann den Auftrag aus wichtigen Gründen jederzeit kündigen. Der Auftraggeber schuldet bis dahin entstandene Auslagen und Verwendungen.
**6. Haftung bei Aufträgen und Miete**
6.1 Die Trockpro GmbH haftet nur für die Gebrauchstüchtigkeit der Geräte zum vereinbarten Zweck. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
6.2 Der Auftraggeber hat die Geräte sorgfältig zu behandeln und auftretende Störungen umgehend zu melden. Reparaturen dürfen nur durch Fachpersonal erfolgen.
6.3 Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Fahrlässigkeit werden dem Auftraggeber berechnet. Bei Totalschäden oder Verlust ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
6.4 Die Trockpro GmbH haftet nicht für Schäden durch unbefugte Manipulationen oder Entfernung von Vorkehrungen durch den Auftraggeber oder Dritte.
**7. Haftungsbegrenzung und -ausschluss**
7.1 Die Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen (Art. 100 OR).
7.2 Schadensersatzansprüche sind auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.3 Die Trockpro GmbH haftet nicht für Folgeschäden oder Arbeiten der Erfüllungsgehilfen, die nicht mit den vereinbarten Leistungen zusammenhängen.
7.4 Die Demontage und Montage vorhandener Gegenstände erfolgt auf Risiko des Auftraggebers, außer die Trockpro GmbH übernimmt diese Aufgaben auf gesonderten Auftrag.
7.5 Die Trockpro GmbH haftet nicht für Verunreinigungen von Perlatoren und Filtern im Brauchwasserbereich.
7.6 Die Trockpro GmbH haftet nicht für unvermeidbare Defekte an sanitären Anlagen.
7.7 Bei Trocknungsmaßnahmen übernimmt die Trockpro GmbH nur Gewähr für die Austrocknung der Dämmebene, nicht für Risse oder Mängel im Unterlagsboden.
**8. Abrechnung mit Versicherungen oder anderen Dritten**
8.1 Die Rechnung wird grundsätzlich auf den Auftraggeber oder Versicherungsnehmer ausgestellt. Eine direkte Zustellung an die Versicherung ist nur bei besonderer Vereinbarung möglich.
8.2 Lehnt der Rechnungsempfänger die Bezahlung ab, haftet der Auftraggeber für den gesamten Rechnungsbetrag.
**9. Allgemeines**
9.1 Sollte eine Bestimmung der AGB ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Falle des Rücktritts wegen Betriebsstörungen oder höherer Gewalt kann der Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche herleiten.
9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Trockpro GmbH. Es gilt schweizerisches Recht.
Haftungsausschlüsse
Die Trockpro GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind:
- **Unsachgemäße Verwendung**: Schäden durch unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung der Produkte oder Dienstleistungen.
- **Fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme**: Schäden durch fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Auftraggeber oder Dritte.
- **Natürliche Abnutzung**: Schäden durch natürliche Abnutzung der Materialien.
- **Fehlerhafte oder nachlässige Behandlung**: Schäden durch unsachgemäße Behandlung der Produkte.
- **Ungeeignete Betriebsmittel**: Schäden durch den Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel.
- **Austauschwerkstoffe**: Schäden durch den Einsatz nicht geeigneter Austauschwerkstoffe.
- **Mangelhafte Bauarbeiten**: Schäden durch mangelhafte Bauarbeiten am Einsatzort.
- **Ungeeigneter Baugrund**: Schäden durch ungeeigneten Baugrund.
- **Elektrochemische Einflüsse**: Schäden durch elektrochemische Einflüsse, sofern diese nicht auf ein Verschulden der Trockpro GmbH zurückzuführen sind.
Im Falle von Mängeln an den von der Trockpro GmbH durchgeführten Arbeiten beschränken sich die Ansprüche des Auftraggebers auf Nachbesserung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, hat der Auftraggeber Anspruch auf angemessene Minderung der Vergütung. Die Ansprüche des Auftraggebers dürfen die Auftragssumme nicht übersteigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Die Trockpro GmbH übernimmt keine Gewähr für Schäden, die durch Nichtbeachtung ihrer Vorschriften entstehen, insbesondere bei Möbeln und Holzkonstruktionen.
Beim Aufbau technischer Trocknungsmaßnahmen in Wohnungen kann es aufgrund von Überlastung zu Stromausfällen kommen. Die Trockpro GmbH übernimmt dafür keine Gewährleistung. Im Falle eines Stromausfalls sind folgende Punkte zu beachten:
– Überprüfung von Kühl- und Gefriergeräten.
– Sicherung von Computerdaten.
– Neueinstellung von Zeitschaltuhren nach Wiederherstellung des Stroms.
– Ausfall von Hausglocke, Telefonanlage und elektrisch betriebenen Schließ- und Öffnungseinrichtungen.
– Löschung von Programmierungen bei netzbetriebenen Weckern, Videorecordern und ähnlichen Geräten.
– Ausfall von Heizung und Brauchwasseraufbereitung.
Achtung: Im Vorfeld sollte für einen aufgeheizten Warmwasserspeicher gesorgt werden. Vorsicht bei Geräten, die beim Wiederzuschalten des Stroms eingeschaltet sind, da von diesen Gefahr ausgehen kann.
Bei starken Wänden und Mauern kann nach erfolgter Trocknung Kernfeuchtigkeit nachdringen, was nicht verhindert werden kann. In diesen Fällen übernimmt die Trockpro GmbH keine Haftung.
Bei der Beauftragung zur Fliesenentfernung wird für eventuelle Rissbildungen an entfernten und angrenzenden Fliesen keine Haftung übernommen. Sichtbare oder unsichtbare Risse im Unterlagsboden oder Holz sowie fehlende oder ungenügende Dehnfugen können Verbreiterungen der Risse verursachen. Diese Rissbildungen werden nicht saniert und die Trockpro GmbH haftet nicht für Folgeschäden. Sollten zur technischen Trocknung Bohrungen erforderlich sein, wird für das eventuelle Anbohren einer Leitung oder eines Rohres keine Gewährleistung übernommen.
Bei Wasserschäden kann es im Innern der Rohrisolationen zu Wassereintritt kommen, der mit keinem Trocknungsverfahren getrocknet werden kann. Die Trockpro GmbH schließt daher jegliche Haftung an verlegten Leitungen aus.
Für bauseits zu vertretende Stillstandzeiten der Anlagen und Geräte, Stromunterbrechungen und das unbefugte Abschalten der Geräte kann die Trockpro GmbH nicht haftbar gemacht werden. Die daraus resultierenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Die zum Betrieb der Geräte und Werkzeuge benötigte elektrische Energie muss der Trockpro GmbH am Einsatzort kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die angefallenen Stromkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für die Rückvergütung durch die Versicherung gibt die Trockpro GmbH bei der Rechnungslegung den Energieverbrauch in kWh bekannt.
Für sämtliche Betriebsstörungen, die ihre Ursache nicht in einem Mangel des Gerätes oder des Aufbaus haben, übernimmt die Trockpro GmbH keinerlei Haftung. Insbesondere haftet der Auftraggeber für unsachgemäße Bedienung, Beschädigungen, verursachte oder nicht rechtzeitig gemeldete Stromausfälle oder Unterspannungen. All diese Ereignisse liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers und werden unter Anwendung der geltenden Monteursätze oder Kosten für Ersatzteile durch die Trockpro GmbH verrechnet.
Sissach, 17.06.2024
Lassen Sie Wasserschäden hinter sich
Entdecken Sie die führende Expertise von Trockpro in der Leckortung und Bautrocknung. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner in der Schweiz für schnelle und effiziente Lösungen bei Wasserschäden.